Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz

„Bildschirmkonsum, Sucht und Schulerfolg“ – ein digitaler Elternabend für die Eltern der Klassen 5

(PL, 02.04.2023) Wie definiert sich Mediensucht? Mit welchen Tricks binden online-Games wie Roblox oder Lernangebote wie Duolingo ihre Nutzer? Was sind „lootboxes“, und welche Rolle spielt der Stoff Dopamin? Wann ist viel Medienkonsum „zu viel“? Und vor allem: was können Eltern tun?

Diese und andere spannende Fragen klärte Verena Alhäuser vom „Netzwerk Medienstark“ auf einer Informationsveranstaltung für Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassen 5. Der einstündige Elternabend, angeboten im Rahmen des Medienkonzeptes des LMG, fand online am 27. März 2023 statt und war mit über 40 Teilnehmenden sehr gut besucht. Eine wesentliche Feststellung für die Zuhörenden, die einerseits nicht überrascht, andererseits aber auch immer wieder bewusst gemacht werden muss: Jugendliche verhalten sich, entwicklungsbiologisch bedingt, nicht immer vernünftig und sind auf ihre Eltern als „externe Vernunft“ angewiesen – also auf Instanzen, die gegebenenfalls den Handykonsum konsequent zu Gunsten von Lernzeit oder alternativen Freizeitaktivitäten einschränken.

Tipps für Eltern

Aus dieser Erkenntnis ergeben sich einige wesentliche Tipps, die Frau Alhäuser den Erziehungsberechtigten für eine erfolgreiche Medienerziehung zu Hause mitgab: So ist zum Beispiel die elterliche Vorbildfunktion zentral, welche besonders dann authentisch wirken kann, wenn sich alle Familienmitglieder an die gleichen Regeln (z.B. gewisse handyfreie Zeiten) halten. Neben der Beachtung von Altersgrenzen (TikTok und Instagramm sind z.B. erst ab 13) sind aufklärende Gespräche wichtig, die Kinder für die Gefahren der Onlinewelt warnen. Es gibt zahlreiche Angebote, z.B. von www.schau-hin.info, www.medien-sicher.de und www.klicksafe.de, mit denen Eltern sich selbst in dem Bereich fit machen können. Ein gemeinsam erstellter Mediennutzungsvertrag hilft Jugendlichen, Regeln zu akzeptieren; diese sollten dann konsequent von den Eltern eingefordert werden.

Bedürfnis nach Zugehörigkeit

Schließlich ist auch entscheidend, den Heranwachsenden auf vielfältige Art die Erfüllung des menschlichen Grundbedürfnisses nach Verbundenheit mit anderen Menschen zu ermöglichen. Plattformen wie Instagram und Snapchat etc. bieten hierzu Raum zum Experimentieren während der Phase der Persönlichkeitsfindung. Ab dem zulässigen Mindestalter von 13 Jahren (bei Snapchat mit zusätzlicher elterlicher Zustimmung) können die Angebote von den Jugendlichen durchaus genutzt werden – für die jüngeren Nutzer und Nutzerinnen ist dies häufig eine Überforderung und die negativen Konsequenzen drohen zu überwiegen. Dennoch sollten die Grundbedürfnisse auch der älteren der Jugendlichen nicht nur durch die sozialen Netzwerke sondern auch durch andere Erfahrungen wie der Zugehörigkeit zu einem Sportteam oder einem Verein erfüllt werden. Das LMG bietet, laut Alhäuser, hier durch seine Ensembles eine gute Alternative zur digitalen Welt.

Frau Alhäuser, selbst Mutter zweier LMGler, ist Sozialpädagogin an einer anderen weiterführenden Schule und im Netzwerk Medienstark sowie dem Kinderschutzbund aktiv. Das LMG konnte sie dieses Jahr bereits zum zweiten Mal für einen Elternvortrag gewinnen.