Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz

Besuch_Amtsgericht 2023

Besuch des Amtsgerichtes Montabaur

(Xanten Wolf, Eunice Konmoe Keminsi, 9b, 11.05.2023) Am 13.04.2023 ist die Klasse 9b mit Frau Stanke ins Amtsgericht Montabaur gegangen. Nachdem sie sich in den Gerichtssaal eingefunden hatten, betrat der Richter den Saal. Bei seinem Eintreten standen alle Anwesenden auf. Dann begann die Gerichtsverhandlung. Angeklagter war ein Mann mittleren Alters (um die 40). Er hat eine Familie bestehend aus seiner Frau und zwei Söhnen (5 und 7 Jahre). Er wurde angeklagt, Cannabis angebaut, besessen und damit Handel getrieben zu haben.

Wie wurde die Polizei auf ihn aufmerksam? Im Sommer 2022 hat er Cannabis-Samen für seine eigene Plantage aus dem Ausland bestellt. Da beim Zoll stichprobenartig Pakete kontrolliert werden, wurde auch seins kontrolliert. Daraufhin wurde sein Haus durchsucht. In der Werkstatt des Mannes wurden Reste von Marihuana gefunden. Nachdem im Haus nichts gefunden wurde, wurde der Dachboden durchsucht, wo die Polizei auch fündig wurde. Dort fanden sie nämlich eine professionell angelegte Cannabis-Plantage mit 33 Pflanzen. Darüber berichtete der Staatsanwalt. Danach stellte der Richter dem Angeklagten seine Rechte (z.B das Recht zu schweigen) und Pflichten vor. Der Angeklagte erzählte kurz über sein Leben. Er hat einen Hauptschulabschluss und hat danach eine Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker gemacht. Ab seinem 16. Lebensjahr nahm er allerdings Cannabis, hat aber unmittelbar nach der Durchsuchung mit dem Gebrauch aufgehört. Dieser „Schuss vor den Bug“, wie es der Richter später formulierte, war essenziell, damit der Mann merkte, dass sein Konsum und sein Anbau rechtswidrig sind. Ob er wirklich seine Sucht bekämpfen will oder einfach nur seinen Führerschein zurückhaben möchte, ist unklar. Infolgedessen wurden Beweismittel (Fotos von der Plantage) gezeigt und eine Zeugin (Polizistin) machte eine Aussage. Folglich wurde das Urteil diskutiert. Der Staatsanwalt schlug 1 Jahr und 9 Monate Bewährungsstrafe vor, der Verteidiger hingegen stellte die Anklage in Frage. Er argumentierte damit, dass sich der Besitz bei der Herstellung nicht vermeiden ließe. Er schlug 1 Jahr und 3 Monate Bewährungsstrafe vor. Der Richter und die Schöffen (ehrenamtliche Richter) zogen sich zurück, um das Urteil zu besprechen. Währenddessen konnten sich die Schüler austauschen; sie waren sehr interessiert und aufgeregt. Der Richter und die Schöffen kamen zu folgendem Urteil: Der Angeklagte sollte 1 Jahr und 5 Monate Bewährungsstrafe, 3 Jahre Bewährung bekommen, dazu eine Geldstrafe und unangekündigte Drogentests machen.

Nach dem Gerichtsprozess hatten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit dem Richter und dem Staatsanwalt zu sprechen. Beide betonten sehr deutlich, dass der Konsum von Alkohol und anderen Drogen „blöd“ macht.