Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz

Regelung bei extremen Wetterlagen

(MOS, 17.01.2017) Extreme Wetterbedingungen führen im Winter immer wieder zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Hierzu bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Grundsätzlich ist die Schule an Schultagen immer geöffnet und es findet Unterricht statt für alle Schüler, die die Schule erreichen können.
  • Sollte dies in Anbetracht extremer Witterungsverhältnisse ausnahmsweise nicht möglich sein, wird eine entsprechende Information bis 7.00 Uhr auf der Schulhomepage und nach Möglichkeit auch über die regionalen Radiosender veröffentlicht.
  • Die Entscheidung, ob der Schulweg bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen zumutbar ist oder nicht, liegt bei den Eltern. Im Falle eines Fernbleibens ist in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Dies gilt auch für die Schüler/innen der MSS.
  • Sofern Eltern ihre Kinder morgens selbst zur Schule fahren, müssen sie berücksichtigen, ob die Rückfahrt in Anbetracht der Wetterverhältnisse mit den Bussen oder durch Eltern gesichert ist.
  • Sollte der Vormittagsunterricht einmal ausfallen müssen, heißt das noch nicht, dass auch der Nachmittagsunterricht für Schüler der MSS ausfällt. Dies hängt von den Wetter- und Straßenverhältnissen ab. Informationen dazu finden sich bis 12.00 Uhr am Vertretungsplan und auf der Schulhomepage.
  • Bei absehbaren, über Tag einsetzenden starken Schneefällen werden wir in Absprache mit den Busunternehmen den Unterricht rechtzeitig abbrechen, um eine sichere Heimfahrt zu ermöglichen. Telefonische Nachfragen in der Schule sollen an diesem Tag möglichst vermieden werden.